Nur mit Corona-Test zur Ratssitzung – ist das erlaubt?

 Dornum. Die Nachricht hatte für Aufregung gesorgt: Zur eigentlich für den 11. Mai geplanten Ratssitzung wollte die Gemeinde nur Zuschauern Einlass gewähren, die einen tagesaktuellen negativen Corona-Schnelltest nachweisen konnten. In sozialen Netzwerken beklagten sich einige Bürger darüber und es wurde darüber diskutiert, ob dies zulässig ist. Die Ratssitzung wurde zwar abgesagt. Dennoch stellt sich vielen nach wie vor die Frage: Ist eine solche Testpflicht zulässig? Dornum Aktuell hat bei der Kommunalaufsicht im niedersächsischen Innenministerium nachgefragt.

Besucher von Ratssitzungen müssen in Dornum einen
tagesaktuellen Corona-Negativtest nachweisen. Symbolfoto: Pixabay

Wie Ministeriumssprecher Pascal Kübler mitteilt, kann die angeordnete Testpflicht auf das Hausrecht und das Recht zur Ausübung der Sitzungsordnung nach § 63 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes gestützt werden. Neben den Schutz vor Gesundheitsgefahren für die Gremienmitglieder und Besucher trete dabei verstärkt das Interesse, die Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit der kommunalen Gremien zu gewährleisten. Ein Grund dafür ist die Regelung, wonach mittlerweile alle Personen, die sich mit einem Infizierten Menschen länger als zehn Minuten im selben Raum mit wahrscheinlich hoher Konzentration infektiöser Aerosole aufhielten, unter Quarantäne gestellt werden können. Dies gelte selbst dann, wenn durchgehend und korrekt ein Mund-Nasen-Schutz, oder eine FFP-2_Maske getragen wurden. Die Teilnahme einer infizierten Person an einer Sitzung könne somit zur Quarantäne sämtlicher bei der Sitzung anwesender Personen führen. "Umso wichtiger ist es daher, bisher unerkannte Infektionen noch vor der Sitzung zu erkennen", so Kübler. Kurzum: Von Besuchern den Nachweis eines sogenannten Negativtests zu verlangen, ist laut Ministerium von den geltenden Rechtsvorschriften gedeckt.

Keine Testpflicht für Ratsmitglieder

Anders sieht das jedoch bei den Mitgliedern des Gemeinderates aus. Hier müsse laut Kübler im Einzelfall entschieden werden. Es müsse zwischen dem mit der Testpflicht angestrebten Infektions- und Gesundheitsschutz der Mitglieder und der mit der Testpflicht verbundenen Beschränkung des freien Mandats abgewogen werden. "Auch wenn ein Schnelltest zweifellos ein relativ milder Eingriff in die Grundrechtssphäre der Betroffenen ist", so Kübler. Zu prüfen wäre mit Blick auf die örtlichen Verhältnisse, ob nicht die Durchführung der Sitzung in Form einer Videokonferenz oder Hybridsitzung, in einem ausreichend großen Raum oder unter freiem Himmel in Betracht kommt.

Die Vorschrift aus dem Dornumer Rathaus ist von
geltenden Rechtsvorschriften gedeckt. Foto: Holger Janssen

Endgültige Rechtssicherheit gäbe es bei einer Testpflicht für die Mitglieder des Gemeinderates wohl allenfalls durch eine richterliche Entscheidung. Wohl auch deshalb setzt die Gemeinde hier auf Freiwilligkeit und Appelle. Anders sieht es bei Besuchern aus. Für sie dürfte bei der nächsten Ratssitzung eine Testpflicht gelten. Laut Bürgermeister Michael Hook (parteilos) war für die ursprünglich für den 11. Mai angesetzte Sitzung geplant, Besuchern einen beaufsichtigten Selbsttest unmittelbar vor der Sitzung anzubieten. Das dürfte auch zukünftig der Fall sein.

Dass die Sitzung abgesagt wurde, hatte laut Hook übrigens nichts mit der Aufregung um die Testpflicht zu tun. vielmehr hatte eine politische Gruppierung des Rates um die Absage des Termins gebeten, da es zu einem wichtigen Tagesordnungspunkt noch Beratungsbedarf gegeben habe.

 




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